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Image by Rémi Walle


unsere angebote.
 

Die sozialpädagogische Familienhilfe (SPF) unterstützt Familien in schwierigen Lebenssituationen vor Ort.

 

Nachfolgende Angebote bietet das Jugend-Office in diesem Bereich an. Die Sozialpädagogische Familienbegleitungen, Besuchs- und Übergabebegleitungen, sowie Einzelbegleitungen wo der Fokus auf Jugendliche gelegt wird also Jugendlichenbegleitungen und Rückplatzierungen. 

Ebenfalls bietet das Jugend-Office Sozialbegleitungen an, die nicht im Rahmen des KJG geregelt sind (Finanzierung nicht via KJG, sondern via zuständige Gemeinde). Sozialbegleitungen sind niederschwellige lebensweltorientierte Begleitungen und Unterstützung von Menschen im Alltag zu Hause, in der Freizeit oder bei der Arbeit, wo nicht primär die gute Entwicklung eines Kindes im Vordergrund steht (z.B. administrative Unterstützung).


was bieten wir an?
 

Sozialpädagogische Familienbegleitung

Die Sozialpädagogische Familienbegleitung findet in der Lebenswelt und im Sozialraum der Familien statt. Dabei finden regelmässige Familieneinsätze zu Hause bei den Familien statt bzw. in deren Lebenswelt. Die Stärkung der Erziehungskompetenzen der Eltern ist zentral. Damit es den Kindern gelingt, ihre anstehenden Entwicklungsaufgaben zu bewältigen.

Besuchs- und Übergabebegleitungen

Das Angebot der Besuchs- und Übergabebegleitungen von Kindern, richtet sich an Eltern, die sich in einer strittigen Trennung oder Scheidung befinden. Oder Elternteile, denen ein Umgang mit Kindern im Sinne des Kindeswohls nicht vertraut ist (u.a. gerichtliche Anordnungen). Hierbei wird der Fokus ebenfalls stark auf die Stärkung der Erziehungskompetenzen des jeweiligen Elternteils gelegt. Der Leistungsumfang ist Einzelfall abhängig und variiert je nach gerichtlicher Verfügung. Die Leistung beinhaltet auch die Begleitung von Eltern und Kindern bei der Wahrnehmung der gerichtlich festgelegten Umgangsbesuche und/oder die Übergabe von Kindern zwischen den getrennten bzw. geschiedenen Eltern. Das Jugend-Office vermittelt, soweit gerichtlich festgelegt, zum Wohle des Kindes zwischen den elterlichen Parteien. 

Rückplatzierungen

Die Leistung der Rückplatzierung umfasst die fachliche Begleitung von Eltern, Kindern und/oder Jugendlichen, bei denen die Kinder in einer sozialpädagogischen Institution oder bei Pflegeeltern lebten. Eine gelingende Rückführung ins Elternhaus liegt vor, wenn es den Eltern auch hier gelingt, ihre Erziehungsaufgaben gut umzusetzen, sodass sich die Kinder gut entwickeln. 

Einzelbegleitungen / Jugendlichenbegleitungen

Bei dieser Leistung stehen die Jugendlichen im Fokus und es geht hierbei, um auf die Jugendlichen massgeschneiderte, lebensweltorientierte Jugendlichenbegleitungen. Hier wird mit einem aufsuchenden, kompetenzorientierten, multisystemischen und autonomieförderndem Ansatz gearbeitet. Auch die erziehungsverantwortlichen Eltern sollen natürlich ihren Beitrag zu einer gelingenden Begleitung beisteuern. Im Gegensatz zu SPF-Leistungen, stehen die Jugendlichen bei diesem Angebot im Zentrum. Die Bewältigung anstehender Entwicklungsaufgaben, wie beispielsweise die Berufsfindung, der Schulabschluss, steht hier meist im Fokus. Zurückzuführen ist dies meistens auf die fehlenden Erziehungskompetenzen von Eltern oder sonstigen biografischen Ereignissen.

Die oben genannten Angebote sind KJG-Leistungen. Die Anträge auf die Kostenübernahmegarantie können hier gemacht werden.

Sorgeberechtigten Eltern, die urteilsfähige minderjährige oder die volljährige leistungsbeziehende Person, die KESB, das Gericht bzw. die Beistands- oder Vormundsperson in deren Auftrag, Drittpersonen, oder Fachpersonen mit Vollmacht, Pflegefamilien, ausschliesslich für die Beantragung der Leistungen «sozialpädagogische Familienbegleitung», können einen Antrag stellen.


Brauchen Sie beim Ausfüllen des Antrags Unterstützung? Die kantonalen Jugendhilfestellen, d.h. die Kinder- und Jugendhilfezentren (kjz) und die Sozialzentren der Stadt Zürich unterstützen Eltern und urteilsfähige Minderjährige bei der Antragstellung. Volljährige Leistungsbeziehende können sich an die Sozialdienste der zuständigen Gemeinde wenden.


Wir empfiehlt Antragsstellenden, die Anträge für eine Mindestdauer von 6 bis 12 Monaten zu machen. Pro Monat rechnet das Jugend-Office mit 20-30h. 

 

Sozialbegleitungen

Die Sozialbegleitung umfasst die Begleitung von Einzelpersonen in ihren sozialen Systemen, unter Einbezug der Familie und externen Stellen. Betroffene werden dabei unterstützt, die Herausforderungen des Alltagslebens zu meistern (z.B. Ordnungen halten, Behördengänge, Sozialkontakte halten oder knüpfen etc.), oder anspruchsvolle Lebens- und Krisensituationen zu bewältigen. Wir unterstützen die Einzelpersonen und die Familie zu Hause, in der Freizeit oder im Zusammenhang von Schule und Beruf.

 

Das Angebot der Sozialbegleitung wird nicht im Rahmen des KJG finanziert. Das

Jugend-Office ist hier auf eine Kostengutsprache von der zuständigen Behörde der Gemeinde angewiesen. Wenden Sie sich hierfür ebenfalls an die Sozialzentren der Stadt Zürich oder die Kinder- und Jugendhilfezentren (kjz) des Kantons Zürich.

Unser professionelles Handeln basiert auf dem Berufskodex von Avenir Social, dem Berufsverband Soziale Arbeit Schweiz. Wir sind Mitglied des Schweizerischer Berufsverband Sozialbegleitungen SBSB und orientieren uns an deren berufsethischen und rechtlichen Prinzipien.


 

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